Bedingungen und Konditionen

Wir führen unsere Geschäfte stets mit Ehrlichkeit und Integrität und respektieren unsere Kunden zu jeder Zeit. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung sind jedoch notwendig, um Richtlinien festzulegen und Verwirrung zu vermeiden. Die folgenden sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Buchung für WimbledonDebentureOwners.com ("WDO").

Durch den Besuch, die Nutzung oder die Bestellung auf unserer Website WimbledonDebentureOwners.com erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, an die folgenden Bedingungen gebunden zu sein und sich an diese Bedingungen sowie an alle für die Website geltenden Gesetze und Vorschriften zu halten.

Bitte beachten Sie, dass alle Tickets und Reisepakete der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung unterliegen und sich unsere Verkaufspreise aufgrund von Angebot und Nachfrage von Wimbledon Debenture Tickets ändern können. Seien Sie versichert, dass die Preise nicht erhöht werden, nachdem ein Vertrag zwischen uns zustande gekommen ist.

WIR BITTEN SIE ZU BEACHTEN, DASS DER VERKAUF VON WIMBLEDON-DEBENTURE-TICKET- UND REISEPAKETEN DURCH WIMBLEDONDEBENTUREOWNERS.COM ("WDO") AUSDRÜCKLICH VON DEN NACHSTEHENDEN BUCHUNGSBEDINGUNGEN ABHÄNGIG GEMACHT WIRD (AUCH ALS "VERTRAG" BEZEICHNET). ALLE VON IHNEN VORGESCHLAGENEN BEDINGUNGEN, DIE ZU DIESEN BUCHUNGSBEDINGUNGEN HINZUKOMMEN ODER IM GEGENSATZ DAZU STEHEN, WERDEN VON WDO AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT.

 

Buchungsbedingungen und Konditionen

(A) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit der Buchungsanfrage die Vereinbarung zwischen Ihnen (dem "Kunde") und WimbledonDebentureOwners.com ("WDO", "wir", "us") für die Erbringung der Dienstleistungen (die "Vertrag").

(B) Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie Ihre Buchungsanfrage an uns richten, und setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um etwaige Fragen zu besprechen. Alle Buchungen unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und wir akzeptieren keine Buchungen zu anderen Bedingungen.

 

1. Auslegung und Definitionen

1.1 Die in diesen Bedingungen verwendeten Begriffe in Großbuchstaben haben die folgenden Bedeutungen.

  • Online". Buchungsformular"bezeichnet den Standard-Online-Buchungsprozess von WDO, über den ein Kunde Dienstleistungen anfordern kann;
  • "Buchungsanfrage"(a) die Übermittlung eines ausgefüllten Online-Buchungsformulars an WDO durch den Kunden, in dem die gewünschten Dienstleistungen angegeben sind; oder (b) die Angabe der gewünschten Dienstleistungen durch den Kunden (und die Übermittlung sonstiger von WDO angeforderter Informationen) in einer anderen Form als dem Online-Buchungsformular (z.B. per E-Mail), wobei es im alleinigen Ermessen von WDO liegt, die Gültigkeit einer solchen Anfrage zu bestimmen;
  • "Annullierungskosten" hat die in Klausel 11.1 angegebene Bedeutung;
  • "Antrag auf Annullierung" hat die in Klausel 11.1 angegebene Bedeutung;
  • "Bestätigung der RechnungDer Begriff "Rechnung" bezeichnet die Rechnung, die Ihnen zur Bestätigung der Einzelheiten Ihrer Buchung und der für die Dienstleistungen zu zahlenden Beträge ausgestellt wird;
  • "Datum des Beginns"ist das Datum, an dem die Bestätigungsrechnung ausgestellt wird;
  • "Vertrag"hat die in Erwägungsgrund (A) angegebene Bedeutung;
  • "Digitale Fahrkarten" bezeichnet die Tickets, die in einem elektronischen Format zur Verfügung stehen, das in der Regel über eine App auf einem Smartphone zugänglich ist;
  • "Veranstaltung"bezeichnet das in der Buchungsanfrage angegebene Ereignis;
  • "Dokumentation der Veranstaltung"bezeichnet Artikel, die im verkauften Paket enthalten sind (mit Ausnahme von Tickets) und die sich auf die Veranstaltung und/oder die Dienstleistungen beziehen, einschließlich (je nach Fall, aber nicht beschränkt auf) Reisen, Hotelunterkunft, Restaurants, Reiserouten, Lagepläne;
  • "Ereignis höherer Gewalt"ist jeder Umstand, der nicht im Einflussbereich einer Vertragspartei liegt, insbesondere widrige Witterungsverhältnisse, höhere Gewalt, Überschwemmungen, Dürren, Erdbeben, sonstige Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien, Terroranschläge, Bürgerkrieg, innere Unruhen oder Aufstände, Krieg, Kriegsdrohung oder Kriegsvorbereitung, bewaffnete Konflikte, Verhängung von Sanktionen, Embargo oder Abbruch der diplomatischen Beziehungen, nukleare, chemische oder biologische Kontamination oder Überschallknall, Gesetze oder Maßnahmen einer Regierung oder Behörde, Einsturz von Gebäuden, Feuer, Explosion oder Unfall, Arbeits- oder Handelsstreitigkeiten, Streiks, Arbeitskampfmaßnahmen oder Aussperrungen (außer in jedem Fall durch die betroffene Partei oder Unternehmen derselben Gruppe wie diese Partei), Nichterfüllung durch Lieferanten oder Subunternehmer (außer durch Unternehmen derselben Gruppe wie die betroffene Partei) und Unterbrechung oder Ausfall von Versorgungsleistungen;
  • "VeranstalterDer Begriff "Veranstalter" bezeichnet (je nach Veranstaltung) den Veranstaltungsort, den Organisator, den Veranstalter oder die Organisation, die für die Ausrichtung und Organisation der Veranstaltung verantwortlich ist;
  • "Paket" bezieht sich auf die Gesamtheit der Dienstleistungen;
  • "Party" bezeichnet jeweils den Kunden und WDO (zusammen die "Parteien");
  • "Neu arrangierte Veranstaltung" hat die in Klausel 5.2 angegebene Bedeutung;
  • "Dienstleistungen"bedeutet die Bereitstellung von Tickets, Reisen und/oder Dienstleistungen, die in der Buchungsanfrage angefordert wurden;
  • "Stellvertretendes Ereignis" hat die in Klausel 5.3 (a) angegebene Bedeutung;
  • "Anbieter"bezeichnet den Dritten, von dem WDO Tickets, Produkte oder Dienstleistungen bezieht, um ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen;
  • "Ticket-App"bezeichnet die vom Veranstalter eingerichtete digitale Ticketplattform für die Verwaltung und Übertragung der digitalen Tickets;
  • "EintrittskartenDer Begriff "Eintrittskarten" bezeichnet die Tickets, Eintrittskarten oder andere Dokumente, die sich auf den Eintritt zur Veranstaltung beziehen;
  • "Reisen"bezeichnet die im Paket enthaltenen Reisearrangements zur und von der Veranstaltung;
  • "Website" bedeutet WimbledonDebentureOwners.com.

1.2 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Buchungsanfrage haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

1.3 Ein Verweis auf das Schreiben oder Geschriebene schließt E-Mails ein.

 

2. Annahme, Beginn und Dauer des Vertrages

2.1 Die vom Kunden übermittelte Buchungsanfrage gilt als Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen.

2.2 Die Buchungsanfrage des Kunden gilt als von uns angenommen, und der Vertrag beginnt am Datum des Vertragsbeginns. Der Vertrag bleibt in Kraft, es sei denn, er wird in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen gekündigt.

2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle besonderen Bedingungen, die für eine Veranstaltung gelten, einschließlich derjenigen, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden oder auf Anfrage erhältlich sind. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, solche besonderen Bedingungen einzuholen, zu lesen und einzuhalten.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Der Kunde ist verpflichtet:

(a) 100% bezahlen ("Vollständige Zahlung"), oder einem anderen dem Kunden mitgeteilten Prozentsatz ("Einzahlung"), des für die Dienstleistungen zu zahlenden Gesamtbetrags (wie in der Bestätigungsrechnung angegeben) spätestens zu dem in der Bestätigungsrechnung angegebenen Zahlungsdatum und;

(b) wenn eine Anzahlung geleistet wurde, den ausstehenden Restbetrag spätestens 90 Tage vor der Veranstaltung oder zu dem in der Bestätigungsrechnung angegebenen Datum ("Bilanz")

3.2 Geht eine Buchungsanfrage weniger als 90 Tage vor der Veranstaltung bei WDO ein, so wird der Gesamtbetrag für die Dienstleistungen (wie in der Bestätigungsrechnung aufgeführt) sofort fällig und der Kunde ist verpflichtet, die Zahlung innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Bestätigungsrechnung (oder zu einem früheren Zeitpunkt, wenn WDO die Zahlung verlangt) zu leisten.

3.3 Bezahlt der Kunde einen vertraglich geschuldeten Betrag nicht am Fälligkeitstag, so gelten die übrigen Rechte und Rechtsmittel von WDO als aufgehoben:

(a) kann WDO den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen; und

(b) der Kunde zahlt die Stornogebühren gemäß Klausel 11.1.

3.4 WDO ist nicht verpflichtet, Veranstaltungsunterlagen oder Tickets zu versenden, bevor der Kunde sämtliche Beträge gemäss Ziff. 3.1 bzw. 3.2 an WDO bezahlt hat.

 

4. Veranstaltungen: Datum, Uhrzeiten und Zulassung

4.1 Alle angekündigten Daten, Anfangszeiten, Programme und Zeitpläne in Bezug auf Veranstaltungen können geändert werden. Alle Dienstleistungen unterliegen dem Recht des Veranstalters, das Datum, die Anfangszeiten, das Programm oder den Zeitplan einer Veranstaltung aufgrund von Ereignissen oder Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, zu ändern oder zu variieren.

4.2 Die gelieferten Karten gelten für das angegebene Datum und den angegebenen Ort und berechtigen nicht zum Besuch eines bestimmten Spiels oder eines einzelnen Spielers.

4.3 Die Zulassung zu einer Veranstaltung unterliegt den Zulassungsbedingungen des Veranstalters. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei diesem.

 

5. Änderung, Verschiebung oder Absage von Veranstaltungen

5.1 WDO ist weder Veranstalter noch Organisator von Veranstaltungen und übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Veranstaltung stattfindet. WDO wird durch die Absage, Verschiebung oder den Abbruch einer Veranstaltung nicht vertragsbrüchig.

5.2 Wenn eine Veranstaltung verschoben und auf ein anderes Datum verlegt wird ("Neu arrangierte Veranstaltung"), kann WDO nach eigenem Ermessen entweder:

(a) die Buchungsanfrage des Kunden auf die neu arrangierte Veranstaltung übertragen, wobei dieser Vertrag (und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen der Parteien) unberührt bleiben und die Buchungsanfrage in dem Maße, wie es für die Erfüllung der Vertragsbedingungen erforderlich ist, als auf die neu arrangierte Veranstaltung bezogen zu verstehen ist; oder

(b) den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wobei der Kunde eine Rückerstattung erhält, die sich auf den Betrag beschränkt, den WDO vom Lieferanten erhalten hat, abzüglich etwaiger Buchungs- und/oder Bearbeitungsgebühren.

5.3 Wenn eine Veranstaltung abgesagt (und nicht neu angesetzt) wird, kann die WDO nach eigenem Ermessen entweder:

(a) Ihnen eine alternative Veranstaltung von ähnlicher Art und ähnlichem Wert anbieten ("Stellvertretendes Ereignis"). Sie müssen uns innerhalb von 7 Tagen, nachdem Ihnen die Ersatzveranstaltung angeboten wurde, mitteilen, ob Sie diese annehmen möchten. Wenn Sie die Ersatzveranstaltung annehmen, gelten die Bedingungen der Bestellung als entsprechend geändert. Wenn Sie die Ersatzveranstaltung nicht annehmen möchten oder nicht innerhalb des oben genannten Zeitrahmens antworten, behandeln wir dies als Antrag auf Stornierung des Vertrags gemäß unserer in Klausel 11 dargelegten Stornierungspolitik.

(b) Ermöglicht und genehmigt der Anbieter Rückerstattungen an WDO, erhält der Kunde eine entsprechende Rückerstattung, die sich auf den Betrag beschränkt, den WDO vom Anbieter erhalten hat, abzüglich etwaiger Buchungs- und/oder Bearbeitungsgebühren.

5.4 Im Falle einer teilweisen Annullierung oder eines Abbruchs einer mehrtägigen Veranstaltung unterliegen etwaige Entschädigungsangebote in Bezug auf die teilweise Annullierung von Veranstaltungen der Klausel 5.3 und den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters und/oder dem Ermessen des Veranstalters und können nicht garantiert werden.

5.5 Dem Kunden wird empfohlen, auf eigene Kosten eine umfassende Versicherung abzuschließen, die alle Risiken im Zusammenhang mit der Absage der Veranstaltung abdeckt.

 

6. Änderungen der Buchung durch WDO

6.1 WDO ist berechtigt, die Leistungen nach eigenem Ermessen zu ändern, wegzulassen oder anderweitig zu verändern, wenn dies erforderlich ist (einschließlich der Fälle, in denen dies aufgrund von Handlungen des Veranstalters, des Anbieters oder eines anderen relevanten Dritten erforderlich ist), und haftet dem Kunden gegenüber in keiner Weise für solche Änderungen.

6.2 Ungeachtet der Klausel 6.1, wenn:

(a) WDO und der Kunde vereinbart haben, dass bestimmte an WDO bezahlte Beträge für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen verwendet werden sollen; und

(b) WDO wird diese Aspekte der Dienstleistungen aufgrund ihrer Änderungen an den Dienstleistungen gemäss ihren Rechten nach Ziffer 6.1 nicht mehr erbringen,

so erstattet WDO den entsprechenden Anteil der an sie gezahlten Beträge.

 

7. Preise

7.1 Die Preise für Reise- und/oder Unterkunftspakete, die Teil der Leistungen sind, enthalten die britische Mehrwertsteuer (sofern anwendbar), die WDO im Rahmen des Tour Operators Margin Scheme in Rechnung gestellt wird. In diesem Fall kann die Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert werden.

7.2 WDO behält sich das Recht vor, für die Zustellung von Veranstaltungsunterlagen und/oder Eintrittskarten Versandkosten zu berechnen.

7.3 WDO behält sich das Recht vor, den ausgeschriebenen Preis für die Leistungen jederzeit vor der Veranstaltung zu ändern, um etwaigen Kostenänderungen von WDO Rechnung zu tragen.

 

8. Tickets und Veranstaltungsdokumentation

8.1 Die Eintrittskarten werden dem Kunden zum Nennwert zur Verfügung gestellt, jedoch können in dem vom Kunden zu zahlenden Preis auch andere Dienstleistungsgebühren (z. B. Rechtegebühren oder Provisionen) gemäß Klausel 3 enthalten sein.

8.2 Die Veranstaltungsunterlagen und Eintrittskarten werden dem Kunden normalerweise 7-10 Tage vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt (vorbehaltlich der vollständigen Zahlung durch den Kunden gemäß Klausel 3). In einigen Fällen werden die Tickets nicht vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt und können am Tag der Veranstaltung am Veranstaltungsort abgeholt werden. WDO wird den Kunden in diesem Fall informieren. Bestimmte Pakete, wie z.B. Reisekarten, werden in der Regel an eine britische Adresse oder einen Hotel-Concierge geschickt.

8.3 Tickets für eine Veranstaltung können manchmal als "digitale Tickets" geliefert werden. Damit wir die digitalen Tickets versenden können, muss der Kunde die erforderliche "Ticket-App" gemäß den Angaben des Veranstalters einrichten, deren Einzelheiten Ihnen mitgeteilt werden.

8.4 Für verlorene "Papier"-Karten kann keine Rückerstattung erfolgen, es werden jedoch alle Anstrengungen unternommen, um Ersatzkarten zu beschaffen, allerdings wird für die Organisation solcher Karten eine angemessene Verwaltungsgebühr erhoben.

8.5 Wenn digitale Tickets an den Kunden gesendet wurden, gelten die Tickets als an Sie geliefert, wenn Sie die Bestätigung erhalten, dass die Tickets in Ihrem Konto akzeptiert werden können. Falls erforderlich, wird WDO jedoch alle Anstrengungen unternehmen, um Ihnen bei technischen Problemen zu helfen.

 

9. Änderungen von Buchungen durch den Kunden

9.1 Informiert der Kunde WDO über eine Verringerung der Teilnehmerzahl, dann:

(a) Stornogebühren sind vom Kunden gemäß Klausel 11 zu zahlen (anteilig berechnet); und

(b) WDO behält sich das Recht vor, diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen; in diesem Fall sind vom Kunden Annullierungskosten gemäss Ziff. 11 zu bezahlen.

 

10. Beendigung

10.1 Wenn der Kunde:

(a) gegen eine Bestimmung des Vertrages verstößt (mit Ausnahme der Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der WDO; in diesem Fall gilt Ziffer 3.3) und (falls ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von 5 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch BSTL behebt;

(b) Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Eintritt in die Verwaltung, die vorläufige Liquidation oder einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit den Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer solventen Umstrukturierung), der (freiwilligen oder gerichtlich angeordneten) Liquidation, der Bestellung eines Konkursverwalters für einen Teil des Vermögens oder der Einstellung der Geschäftstätigkeit unternimmt oder, wenn die Schritte oder Maßnahmen in einer anderen Rechtsordnung vorgenommen werden, im Zusammenhang mit einem entsprechenden Verfahren in der betreffenden Rechtsordnung;

(c) seine Tätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil aussetzt oder auszusetzen droht oder sie einstellt oder einzustellen droht; oder

(d) sich die finanzielle Lage des Kunden so weit verschlechtert, dass nach Ansicht von WDO die Fähigkeit des Kunden, seine vertraglichen Verpflichtungen angemessen zu erfüllen, gefährdet ist,

so kann WDO diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, wobei die Annullierungskosten anfallen.

 

11. Annullierungspolitik

11.1 Will der Kunde seinen Vertrag kündigen, muss er WDO ein schriftliches Kündigungsgesuch einreichen ("Antrag auf Annullierung") und die folgenden Gebühren ("Annullierungskosten") sind sofort an WDO zu zahlen:

(a) Buchungen, die zum Zeitpunkt der Buchung vollständig bezahlt sind. 100% des Gesamtbetrags ist zu zahlen. (Erfolgt die Stornierung mehr als 90 Tage vor der Veranstaltung, wird WDO sich nach besten Kräften bemühen, die Verluste im Namen des Kunden zu mindern).

(b) Wenn eine Bestätigungsrechnung Abschlagszahlungen vorsieht:

     (i) Wenn die WDO den Stornierungsantrag 90 Tage oder mehr vor einer Veranstaltung erhält, aber vor das auf der Bestätigungsrechnung angegebene Fälligkeitsdatum der Anzahlung", 10% des Gesamtbetrags sind zu zahlen.

     (ii) Wenn die WDO den Stornierungsantrag mehr als 90 Tage vor einer Veranstaltung erhält, aber nach das auf der Rechnung angegebene Fälligkeitsdatum der Anzahlung, die Es ist eine Kaution zu hinterlegen.

     (iii) wenn die Stornierungsanfrage 90 Tage oder weniger vor einer Veranstaltung bei WDO eingeht, unabhängig von dem Betrag, den der Kunde zum Zeitpunkt des Eingangs der Stornierungsanfrage bezahlt hat, 100% des Gesamtbetrags ist zu zahlen.

11.2 Zahlt der Kunde einen vertraglich geschuldeten Betrag nicht bis zum Fälligkeitstermin und kündigt WDO in der Folge den Vertrag aufgrund der Nichtzahlung, so gilt die Buchung als vom Kunden aufgrund der Nichtzahlung gemäss Ziff. 3.3 storniert. Die Stornogebühren werden dann gemäss Ziffer 11.1 fällig.

 

12. Haftung

12.1 Durch diesen Vertrag wird die Haftung der Vertragsparteien weder eingeschränkt noch ausgeschlossen:

(a) für Tod oder Körperverletzung, die durch seine Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit seiner Angestellten, Vertreter oder Unterauftragnehmer verursacht wurden;

(b) wegen Betrugs oder arglistiger Täuschung; oder

(c) für die Verletzung der in Abschnitt 2 des Supply of Goods and Services Act 1982 (Eigentum und ruhiger Besitz) implizierten Bedingungen oder für jede andere Haftung, die nach geltendem Recht nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

12.2 Vorbehaltlich der Ziffer 12.1 haftet WDO unter keinen Umständen für eine der folgenden Handlungen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit) oder aus anderen Gründen:

(a) Verlust von Einnahmen oder erwarteten Einnahmen;

(b) Verlust von Ersparnissen oder erwarteten Ersparnissen;

(c) Verlust von Geschäftsmöglichkeiten;

(d) entgangene Gewinne oder erwartete Gewinne;

(e) vergeudete Ausgaben; oder

(f) alle indirekten oder Folgeschäden.

12.3 Die WDO übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für:

(a) Änderungen des Datums, der Anfangszeit oder des Zeitplans einer Veranstaltung;

(b) die Lieferung, Qualität, Leistung und Sicherheit eines Ereignisses;

(c) alle Verluste oder Schäden, die der Kunde bei oder im Zusammenhang mit einer Veranstaltung erleidet, einschließlich Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen;

(d) jeder Verlust von Annehmlichkeiten oder Vergnügen, den der Kunde im Zusammenhang mit einem Ereignis erleidet; oder

(e) jeder Verstoß des Veranstalters oder des Anbieters gegen seine Geschäftsbedingungen,

nur insoweit, als diese Haftung nicht gesetzlich beschränkt werden kann.

12.4 Vorbehaltlich Ziffer 12.1 ist die maximale Gesamthaftung von WDO aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit) oder sonstigem, wie auch immer entstandenem Schaden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf die vom Kunden aus diesem Vertrag erhaltenen Beträge beschränkt.

 

13. Datenschutz und Privatsphäre

13.1 Die WDO sammelt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit ihrer Datenschutzrichtlinie und den GDPR-Richtlinien, die auf Anfrage erhältlich sind.

13.2 Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt Ihre Daten aktualisieren oder löschen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

 

14. Allgemein

14.1 Abtretung und sonstige Geschäfte.

(a) WDO ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben, in Unterlizenz zu vergeben, treuhänderisch zu verwalten oder in sonstiger Weise mit ihnen zu verfahren. Macht WDO von diesem Recht Gebrauch, so hat sie dies dem Kunden schriftlich mitzuteilen.

(b) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WDO abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben, unterzulizenzieren, treuhänderisch zu verwalten oder in sonstiger Weise zu verwerten.

14.2 Weitere Zusicherungen. Jede Vertragspartei sorgt auf eigene Kosten dafür, dass alle erforderlichen Dritten unverzüglich die Dokumente ausfertigen und die Handlungen vornehmen, die für die volle Wirksamkeit des Vertrags erforderlich sind, und unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um dies zu erreichen.

14.3 Gesamte Vereinbarung.

(a) Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Darstellungen und Absprachen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf seinen Gegenstand.

(b) Jede Vertragspartei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keine Rechtsmittel in Bezug auf Erklärungen, Zusicherungen, Zusagen oder Garantien (unabhängig davon, ob diese unschuldig oder fahrlässig abgegeben wurden) geltend machen kann, die nicht im Vertrag enthalten sind. Jede Vertragspartei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keinen Anspruch auf eine unschuldige oder fahrlässige Falschdarstellung auf der Grundlage einer Erklärung im Vertrag hat.

14.4 Änderung. Eine Änderung dieser Bedingungen oder des Vertrags ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet wird.

14.5 Rechte Dritter. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ergeben sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 zur Durchsetzung von Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags.

14.6 Höhere Gewalt.

(a) Keine der Vertragsparteien verstößt gegen diese Bedingungen oder haftet für die verspätete Erfüllung oder Nichterfüllung einer ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese Verspätung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. In diesem Fall wird die Erfüllungsfrist um den Zeitraum verlängert, der dem Zeitraum entspricht, in dem die Erfüllung der Verpflichtung aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt verzögert wurde oder nicht erfolgt ist.

(b) Verhindert, behindert oder verzögert das Ereignis höherer Gewalt die Erfüllung der Verpflichtungen einer der Vertragsparteien für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als vier Wochen, so kann die nicht von dem Ereignis höherer Gewalt betroffene Vertragspartei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die betroffene Vertragspartei kündigen.

(c) Um Zweifel auszuschließen, gilt diese Klausel 14.6 nicht, wenn eine Veranstaltung abgesagt, verschoben oder abgebrochen wird. Unter solchen Umständen gilt Klausel 5.

14.7 Bekanntmachungen. Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung, die einer Partei im Rahmen oder in Verbindung mit diesen Bedingungen zugeht, muss schriftlich erfolgen und an den Sitz der Partei oder eine andere Adresse gerichtet sein, die die Partei der anderen Partei gemäß dieser Klausel schriftlich mitgeteilt hat, und muss persönlich übergeben oder per vorausbezahlter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Arbeitstag oder per kommerziellem Kurier oder E-Mail versandt werden.

14.8 Geltendes Recht. Diese Geschäftsbedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus ihnen oder in Verbindung mit ihnen oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt.

14.9 Handelsname: WimbledonDebentureOwners.com ist ein Handelsname von Belgravia Sports Travel Ltd (Registrierte Nummer: 12294972 England & Wales).

14.10 Zuständigkeit. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben.

 

©2024 Belgravia Sports Travel Ltd, handelnd als WimbledonDebentureOwners.com. Alle Rechte vorbehalten.

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